BuyOut – Bildrechte / Nutzungsrechte
BuyOuts bezeichnen das vertraglich festgehaltene Nutzungsrecht, das der Auftraggeber erwirbt, um Bild- und/oder Videomaterial in einem festgelegten Zeitraum für bestimmte Zwecke nutzen zu dürfen. Das Personal und die Agentur überschreiben dem Endkunden also die zuvor festgelegten Rechte an dem Material. Der Endkunde bezahlt die BuyOuts, um seine Nutzungsrechte ausüben zu dürfen.
In der Regel werden für die BuyOuts räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsbedingungen festgelegt.
Diese Nutzungseinschränkungen müssen vertraglich festgehalten werden. Sollte sich der Auftraggeber dafür entscheiden, die Bildrechte darüber hinaus zu nutzen, müssen die Bildrechte nachverhandelt werden, andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen.